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1. Pro Bogen dürfen nur stimmberechtigte Personen einer Gemeinde unterschreiben
(Auf einem Bogen dürfen z.B. nur Bürger von Ruswil etc. unterschreiben).
2. Unterschreiben dürfen nur stimmberechtigte Schweizer Bürger, (die das 18. Lebensjahr erreicht haben), die ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben.
3. Füllen Sie den Bogen in gut lesbarer Blockschrift aus
4. Es ist das komplette Geburtsjahr anzugeben, nicht nur das Jahr!
(Richtig wäre zB. 01.01.1980) |